Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen kommen bei jeder Anmeldung automatisch zur Anwendung:

 

 

Vertragspartner
Fahrschule Chresta GmbH Industriestrasse 17 8910 Affoltern am Albis

Allgemeine Bedingungen

Der Vertrag tritt bei Anmeldung (mündlich, telefonisch oder online) in Kraft und endet automatisch nach bestandener praktischer Prüfung. Die obgenannte Fahrschule verpflichtet sich, dem Fahrschüler unter den nachstehenden Bedingungen eine einwandfreie und ordnungsgemässe Ausbildung zu bieten, welche den Anforderungen des Schweizerischen Strassenverkehrsgesetzes für die Zulassung von Personen zum Strassenverkehr entspricht.

Online Anmeldungen

Wird ein Kurs oder eine Fahrstunde übers Internet reserviert, so gilt dies als verbindliche Anmeldung. Alle Online Anmeldungen und Bestellungen werden gemäss Buchung in Rechnung gestellt und müssen sofort bezahlt werden. Bei den Veranstaltungen wird ein dynamisches Preissystem angewendet. Kursbeginn muss die schriftliche Anmeldebestätigung vorgewiesen werden, andernfalls kann die Teilnahme verweigert werden.

Kurse

Der Kursteilnehmer hat grundsätzlich seine Informationspflichten schriftlich zu erfüllen, sofern die Chresta GmbH die mündliche Information nicht ausdrücklich zulässt.

Öffentlich ausgeschriebene Kurse finden ausschliesslich in deutscher Sprache sowie bei jedem Wetter statt. Bei einem Ausfall des Kursleiters wegen Krankheit oder Unfall behält sich die Chresta GmbH das Recht vor, die Kursteile oder Kurse zu verschieben oder abzusagen. Die Chresta GmbH behält sich ausserdem das Recht vor, Kursteile oder Kurse zu verschieben oder abzusagen, wenn sich weniger als sechs Teilnehmer bei den Nothelfer- und VKU-Kursen und drei Teilnehmer bei den Motorrad-Grundkursen angemeldet haben. Bei den Motorrad-Grundkursen behalten wir uns das Recht vor, wenn die Wetterverhältnisse (Schnee oder Eis auf der Fahrbahn) einen ungefährdeten Kursbetrieb nicht zulassen, die Kurse zu verschieben oder abzusagen. Im Falle einer Absage (nicht Verschiebung) wird das Kursgeld vollumfänglich zurückerstattet. Schadenersatz- oder andere Forderungen bei Kursverschiebungen oder -absagen lehnen wir vollumfänglich ab.

Allgemeine Teilnahmebedingungen

Die Kursanmeldungen und Abmeldungen müssen zwingend vom Kursteilnehmer erstellt werden. Der Kursteilnehmer muss sich im Vorfeld auf unserer Homepage über die Kursdaten, den Kursort informieren. Der Kursteilnehmer wird ausserdem bei der Kursanmeldung mittels PDF Kursbestätigung darüber informiert. Bei Verspätungen (max. 10 Minuten) muss die Chresta GmbH darüber telefonisch oder per Anrufbeantworter informiert werden. Sollte ein Kursteilnehmer nicht in der Lage sein, dem Unterricht Folge zu leisten (Drogen, Alkohol, Sprache, etc.) oder den Unterricht stören, kann der Kursleiter den betreffenden Kursteilnehmer vom Kursteil oder Kurs ausschliessen. In diesem Falle wird kein Kursgeld zurückerstattet. Kommt ein Kursteilnehmer mehr als 10 Minuten verspätet, wird er vom Kurs ausgeschlossen. In diesem Fall behalten wir uns das Recht vor, einen Schadenersatz von 100 % der Kurskosten (alle Kursteile) geltend zu machen. Besitzt der Kursteilnehmer keinen gültigen Lernfahrausweis oder er kann ihn beim Verlangen nicht vorweisen, wird er an der Teilnahme des VKU- oder Motorradkurses aus gesetzlichen Gründen nicht zugelassen. Wir behalten uns auch in diesem Fall das Recht vor, einen Schadenersatz von 100 % der Kurskosten (alle Kursteile) geltend zu machen. Das Tragen von Motorrad-Sicherheitsbekleidung (ausser Helm) ist zwar gesetzlich nicht vorgeschrieben aber von uns ausdrücklich erwünscht. Im Interesse der Sicherheit, sowohl für den Kursteilnehmer als auch für alle anderen am Kurs beteiligten Personen, bitten wir alle Motorrad-Kursteilnehmer angemessene Sicherheitsbekleidung zu tragen und sich an die Anweisungen unserer Instruktoren zu halten. Bei groben Verstössen (Beschimpfungen, Handgreifigkeiten, massive Geschwindigkeitsüberschreitungen, etc.) gegen Anordnungen des Kursleiters oder gegen die Bestimmungen des Strassenverkehrsgesetzes können die Teilnehmenden - ohne Anspruch auf Rückzahlung des Kursgeldes - vom Kurs ausgeschlossen werden.

Annullierungsbedingungen

Nachdem der Kursteilnehmer sich für einen Kurs angemeldet hat, wird ihm automatisch ein Platz in dem gewünschten Kurs oder in den Kursteilen reserviert und für ihn freigehalten. Bei Verspätungen von mehr als 10 Minuten besteht kein Anrecht am Kurs teilzunehmen, die Kursgebühr bleibt trotzdem geschuldet. Die Absage eines Kurses oder Kursteils muss zwingend schriftlich per Post oder E-Mail an die Chresta GmbH erfolgen. Jede Änderung oder Mutation hat eine Kostenfolge von zusätzlichen CHF 15.-. Erfolgt die Abmeldung oder Verschiebung in einem Zeitraum von weniger als 10 Tagen vor Kurs(teil)beginn, verrechnen wir einen Schadenersatz von 50 % der Kurskosten (alle Kursteile), weniger als 5 Tagen vor Kurs(teil)beginn, verrechnen wir einen Schadenersatz von 100 % der Kurskosten (alle Kursteile). Anschliessend kann ein Ersatztermin vereinbart werden, jedoch besteht kein Anspruch auf eine Rückerstattung. Bei Nichterscheinen ist das vollumfängliche Kursgeld (Kursteil oder alle Kursteile) geschuldet. Eine Rückerstattung ist ausgeschlossen. Ärztliche Zeugnisse werden nicht anerkannt.

Kurs- und Mahnkosten

Die Kurse oder Kursteile werden per PDF in Rechnung gestellt und müssen bei der Buchung bezahlt werden. Es besteht kein Anspruch auf eine Rückerstattung der bereits bezahlten Kurse. Erhält man keine Bestätigung, ist der Kursteilnehmer verpflichtet sich bis spätestens 2 Tage vor Kursbeginn bei der Chresta GmbH zu melden. Gutscheine können nur online bei der Buchung eingelöst werden, danach ist keine Anrechnung mehr möglich. Die Kurskosten können nicht vor Ort am Kurstag beglichen werden. Der Nothelferausweis, die VKU- oder Motorrad-Grundkurs-Bestätigungen sind in den Kurskosten enthalten. Die VKU- oder Motorrad-Grundkurse müssen seit 2017 bei den Strassenverkehrsämtern in einem Registrierung- und Administrationssystem (SARI) online eingetragen werden. Die strengen Vorlagen der Strassenverkehrsämter verlangen die Eingabe des jeweiligen Kurses, der Kursteilnehmer und deren Lernfahrausweisnummern vor Kursbeginn im SARI. Nachträgliche Eintragungen ab 24 Stunden nach Kursende werden von den Strassenverkehrsämtern mit Kosten belegt. Diese Kosten müssen bei fehlenden oder falschen Angaben vollumfänglich von den Kursteilnehmern übernommen werden. Bei Nichtbezahlung des Kursgeldes bis Kursbeginn, behalten wir uns das Recht vor, die Ausstellung des Nothelferausweises oder die SARI-Eintragung zu verweigern. Ausserdem muss der Kursteil oder der Kurs kostenpflichtig wiederholt werden. Die daraus entstandenen Kosten (Wiederholung des Kursteils/Kurses oder/und SARI-Einträge) sind vom Kursteilnehmer vollumfänglich zu übernehmen. Die Rechnungen per E-Mail sind kostenlos, muss diese jedoch per Post versendet werden, fallen zusätzliche Gebühren von CHF 5.00 an. Gebühren, die durch Einzahlung am Schalter entstehen, werden weiterverrechnet. Wird die Zahlungsfrist nicht eingehalten so wird eine Zahlungserinnerung ausgestellt, ebenfalls wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 20.00 verrechnet. Wird auf die Zahlungserinnerung nicht fristgerecht reagiert, werden wir ein Betreibungsverfahren einleiten. Verzugszins 5% und eine Bearbeitungsgebühr von CHF 50.00 werden zum Schuldbetrag zusätzlich verrechnet. Allfällige Ermässigungen verfallen sofort, falls die Zahlungsfrist nicht eingehalten wird. Im Falle einer Betreibung in Zusammenhang mit der Nichtbezahlung der Kursteile/Kurse, erteilt der Kursteilnehmer hiermit ausdrücklich seine Zustimmung für die Rechtsöffnung oder Lohnpfändung bis diese Kosten vollständig bezahlt wurden. Auf Wunsch des Kursteilnehmers kann die Löschung des Betreibungsbegehrens beim zuständigen Betreibungsamt gegen eine Gebühr von CHF 50.00 beantragt werden.

Versicherung

Der Fahrschüler ist zur pfleglichen Behandlung der Lehrfahrzeuge, Lehrmodelle und des sonstigen Anschauungsmaterials verpflichtet. Er hat für durch ihn verschuldete Schäden aufzukommen, soweit keine Deckung durch eine entsprechende Versicherung besteht. Die Chresta GmbH verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung. Die Unfallversicherung ist Sache der Kursteilnehmer. In der Regel sollten alle Kursteilnehmer bereits über eine Unfallversicherung verfügen (Arbeitgeber, Krankenkasse, etc.). Der Kursteilnehmer besucht unsere Kurse auf eigene Gefahr. Bei Motorradkursen muss der Kursteilnehmer das Fahrzeug bedienen und sich bereits im Strassenverkehr sicher fortbewegen können. Er verzichtet durch das Lesen und sein Einverständnis der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ausdrücklich auf die Geltendmachung jeglicher Ansprüche gegenüber der Chresta GmbH, deren Angestellten oder Kursleiter. Der Kursteilnehmer ist bei den Motorradkursen auch für die Einhaltung der geltenden Strassenverkehrsvorschriften verantwortlich und garantiert der Chresta GmbH, dass sein Motorrad den Vorschriften über die technische Zulassung von Motorrädern (Reifenprofil, Beleuchtung, L-Schild, etc.) entspricht. Die Motorräder der Kursteilnehmer sind beim Besuch eines Motorradkurses nicht von der Chresta GmbH Kasko versichert. Die entsprechende Kaskoversicherung ist Sache der Kursteilnehmer.

Motorrad- / Roller-Vermietung

Für die gemieteten Roller oder Motorräder bestehen Haftpflicht- und Kasko-Versicherungen mit einem Selbstbehalt von CHF 1'000.00 / Schadenfall. Im Schadenfall haftet der Mieter für den Selbstbehalt. Fahrer und Mitfahrer (ausser Fahrlehrer) sind nicht gegen Unfall versichert. Das Fahrzeug darf ausschliesslich vom Mieter gefahren werden. Dieser haftet auch vollumfänglich für unsorgfältigen Gebrauch sowie für jegliche Beschädigung / Verlust oder Kosten für die die Fahrzeugversicherung nicht aufkommen kann (Selbstbehalt, Bonusverlust, Regress der Versicherung, Geschwindigkeitsübertretungen, Alkohol, usw.). Jegliche Beschädigung des Fahrzeugs ist der Chresta GmbH spätestens bei der Fahrzeugrückgabe zu melden. Der Mieter benutzt das Fahrzeug auf eigene Gefahr, er muss das Fahrzeug bedienen und sich bereits im Strassenverkehr sicher fortbewegen können. Kann der Kursteilnehmer das Fahrzeug im Strassenverkehr nicht sicher bedienen, liegt es im Ermessen des Kursleiters ob der Kursteilnehmer vom Kursteil oder Kurs ausgeschlossen wird, bzw. den Kursteil oder Kurs wiederholen muss. In diesem Fall behalten wir uns das Recht vor, einen Schadenersatz von 100 % der Kurskosten (alle Kursteile) geltend zu machen. Der Kursteilnehmer verzichtet durch das Lesen und sein Einverständnis der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ausdrücklich auf die Geltendmachung jeglicher Ansprüche gegenüber der Chresta GmbH, deren Angestellten oder Kursleiter. Er ist auch für die Einhaltung der geltenden Strassenverkehrsvorschriften verantwortlich.

Datenschutz/Missbrauch

Die Chresta GmbH wird hiermit berechtigt, die Personaldaten der Kursteilnehmer und Fahrschüler aufzubewahren, zu verwenden und an Dritte, die für die Datenverarbeitung beauftragt und an strikte Vertraulichkeit gebunden wurden (Buchhaltung/Treuhand, Versicherungen, Homepage-Hersteller, etc.), weiterzugeben. Die Fotos, die während der besuchten Kurse oder Fahrausbildung gemacht werden, dürfen für unsere Homepage, die eigenen Facebook-Seiten oder eigenen Werbezwecke verwendet werden. Bei missbräuchlichen oder böswilligen Registrierungen und/oder Anmeldungen für unsere Kurse oder Fahrlektionen, müssen die Kurs- oder Fahrlektionskosten vom Verursacher vollumfänglich übernommen werden. Weitere rechtliche Schritte und Schadenersatzforderungen bleiben vorbehalten.

Fahrzeug

Die Lektionen für den praktischen Fahrunterricht werden mit einem dafür ausgerüsteten Fahrschulfahrzeug erteilt. In Einzelfällen kann es zum Einsatz eines herkömmlichen Fahrzeugs kommen (Service, Panne etc.) Der Tarif pro Lektion vermindert sich deswegen nicht.

Lernfahrausweis

Die Fahrschüler/innen sind verpflichtet, bei jeder Fahrlektion sowie anlässlich der praktischen Führerprüfung einen gültigen Lernfahrausweis, der entsprechenden Kategorie mitzuführen.

Dauer / Preise / Bezahlung

Unser Team berechnet jeweils pro Lektion 45 Minuten. Die Doppellektion dauert 90 Minuten und wird ohne Pause durchgeführt. Darin enthalten sind Terminvereinbarungen, administrative Arbeiten und Besprechungen. Die aktuellen Fahrlektionspreise sind auf unserer Homepage ersichtlich. Vergünstigungsgutscheine, die in der Vergangenheit für Fahrlektionen ausgestellt wurden, können ab 2019 nicht mehr entgegengenommen werden. Neuere Gutscheine sind max. 1 Jahr gültig und können nur online bei der Buchung eingelöst werden, danach ist dies nicht mehr möglich. Wir behalten uns das Recht vor, jederzeit die Fahrlektionspreise zu ändern.

Die Fahrlektionen müssen bei der Chresta GmbH jeweils im Voraus bezahlt werden. Nach Buchung jeder Fahrlektion wird eine Rechnung ausgestellt und per E-Mail versendet. Muss diese auf dem Postweg gesendet werden, wird für jede Rechnung eine Gebühr von CHF 5.00 erhoben. Es besteht kein Anspruch auf eine Rückerstattung der bereits bezahlten Fahrlektionen.

Administrations- und Versicherungspauschale

Darin enthalten sind Leistungen, die ausserhalb des eigentlichen Fahrunterrichtes erbracht werden, wie z.B. Prüfungsanmeldung, Administration mit Ämtern sowie Kosten für Telefonate und Informatik. Weiter ist während den Ausbildungslektionen das erhöhte Risiko für Haftpflicht-, Kaskoversicherung in der Versicherungspauschale eingeschlossen, ausgenommen ist ein allfälliger Selbstbehalt. Die Versicherung behält sich in den folgenden Fällen jede Gewährleistung vor: Fahren unter Alkohol, Drogen, Medikamenten Missbrauch, Übermüdung. Die Administrations- und Versicherungspauschale beträgt einmalig ab der ersten Fahrlektion CHF 150.00, bei der Kategorie C/CE/C1 D/D1 CHF 220.00 und ist ab Beginn der Ausbildung nicht mehr rückerstattbar und nur gültig für die Dauer der entsprechenden Kategorie (max. 1 Jahr).

Terminierung / Annullierung / Verspätungen

Der Fahrschüler ist jeweils selber für die Terminierung der Fahrlektionen verantwortlich und muss die Termine mit dem Fahrlehrer vergleichen und überprüfen. Der Fahrschüler wird nicht über die vereinbarten Termine, die anstehenden oder absolvierten Fahrlektionen informiert und muss sich bei Unstimmigkeiten mit seinem Fahrlehrer in Verbindung setzen.

Die Abmeldung von vereinbarten oder anstehenden Fahrlektionen muss vom Fahrschüler spätestens 2 Arbeitstage (48 Stunden) vor dem vereinbarten Termin schriftlich per E-Mail oder SMS an die Telefonnummer des Fahrlehrers erfolgen. Anschliessend kann ein Ersatztermin vereinbart werden, jedoch besteht kein Anspruch auf eine Rückerstattung. Bei Nichteinhaltung dieser Frist, werden die vereinbarten Lektionen gemäss Eintragungen vollumfänglich verrechnet. Nach der dritten Nichteinhaltung dieser Regelung behalten wir uns vor, die Fahrausbildung frühzeitig zu beenden. Ärztliche Zeugnisse werden nicht anerkannt.

Durch eine eventuelle Verspätung des Fahrschülers verkürzt sich die Dauer der Fahrlektion um diese Zeit. Durch eine eventuelle Verspätung des Fahrlehrers verlängert sich die Dauer der Fahrlektion um diese Zeit, oder die verpasste Zeit wird bei der nächsten Fahrlektion nachgeholt. Der Fahrlehrer wartet beim vereinbarten Treffpunkt höchstens 15 Minuten. Erscheint der Fahrschüler bis zu diesem Zeitpunkt nicht beim vereinbarten Treffpunkt oder es kann telefonisch keine Einigung erzielt werden, kann der/die Fahrlehrer/in sich vom vereinbarten Treffpunkt entfernen und die Autofahrlektionen werden als ausgeführt verrechnet.

Treffpunkt / Abholservice

Der Treffpunkt für Fahrlektionen befindet sich grundsätzlich beim Sitz der Chresta GmbH. Auf Anfrage kann der genaue Treffpunkt mit den Fahrlehrern individuell vereinbart werden. Befindet sich der Treffpunkt nicht am Sitz der Chresta GmbH, verkürzt sich die Fahrlektion um diese Zeit.

Nicht Bestreiten einer theoretischen oder praktischen Prüfung (Absage durch den Fahrlehrer/in)

Das Fahrlehrerteam behält sich vor, wenn die Prüfungsreife nicht erreicht wird, die Prüfung theoretisch oder praktisch automatisch zu verschieben, ebenfalls müssen bei allen offenen Rechnungen und Forderungen, seitens Schüler/in, an die Chresta GmbH beglichen sein, vor dem Antritt an eine theoretische oder praktische Prüfung, ansonsten wird sie nicht gefahren.

Praktische Führerprüfung / 3. Führerprüfung

Wird der Fahrschüler von unseren Fahrlehrern zur praktischen Führerprüfung begleitet, gilt dies als drei Lektionen, bei C/CE/C1 D/D1 als 4-5 Lektionen und wird nach aktuellem Tarif verrechnet. Die erste Lektion dient zur Vorbereitung für die Prüfungsfahrt und die zweite bis fünfte Fahrlektion ist die Prüfungsfahrt. Wer zur dritten Führerprüfung antreten muss, muss noch mindestens 10 Fahrlektionen absolviert haben. Erst danach werden wir einen neuen Prüfungstermin vereinbaren.

Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Die Chresta GmbH behält sich die jederzeitige Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden von den Kursteilnehmern bei jeder Anmeldung gelesen und akzeptiert.

Gerichtsstand/Anwendbares Recht

Für alle Rechtsbeziehungen mit der Chresta GmbH ist das Schweizer Recht anwendbar. Gerichtsstand ist Affoltern am Albis. Gültig ab 01. Januar 2024